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TOURISTEN INFORMATION
1. Wie wähle ich einen Reiseanbieter aus?
Bei der Wahl des Reiseanbieters ist es wichtig zu beachten, wie lange die Firma schon auf dem Markt tätig ist und welche Qualifikation ihre Mitarbeiter haben. Nach den russischen Branchenkriterien sollen nicht weniger als 30% der Angestellten eines Reiseanbieters Branchenerfahrung von nicht weniger als 5 Jahren haben sowie eine spezielle Ausbildung absolvieren. Mindestens 20% der Angestellten einer Reiseagentur sollen mindestens 3 Jahre in der Branche tätig sein und eine spezielle Ausbildung bekommen.
Bei der Wahl des Reiseanbieters sollte man folgende Kriterien beachten:
• Positive Erfahrungen im Umgang mit der Agentur, zum Beispiel aus dem Freundeskreis;
• der Anbieter ist auf dem Markt bekannt und genießt einen guten Ruf.
Wenn Sie sich auf dem Markt nicht so gut auskennen und sich für einen Ihnen unbekannten Anbieter entscheiden, beachten Sie bitte folgende wichtige Merkmale:
• der Preisunterschied liegt bei nicht mehr als 100 USD im Vergleich zum Marktdurchschnitt;
• die Geschäftsleitung kennt sich unbegrenzt mit den Touristenrouten, den einzelnen Angeboten und den Anforderungen der Branche aus.
2. Wie beuge ich Problemen bei der Reisebuchung vor?
Wenn Sie das Reisebüro persönlich aufsuchen, beachten Sie bitte eine folgende Checkliste:
• ob ein Firmenschild vorhanden ist, welches Informationen über den vollen Firmennamen, Geschäftsadresse und Geschäftszeiten enthält;
• ob die voll ausgestatteten Arbeitsplätze für die Angestellten vorhanden sind;
• ob es im Raum Gerätschaften gibt, welche für die Lagerung des Bargeldes und der wichtigen Unterlagen dienen;
• ob es einen separaten Kundenbereich gibt;
• ob es für die Arbeit notwendige technische Geräte gibt, wie etwa PC, Drucker, Kopierer etc.;
• ob Werbeplakate und Broschüren zu den einzelnen Routen angeboten werden.
Laut dem Föderalgesetz «Über den Verbraucherschutz» und dem staatlichen Standard Nr. 50690-2000 soll es in jedem Reisebüro eine Pinnwand geben, auf welcher sich die Verbraucher folgende Unterlagen ansehen können:
• eine Kopie der staatlichen Eintragungsurkunde einer juristischen Person oder des Unternehmers ohne den Status einer juristischen Person;
• eine Kopie des Eignungszertifikates, eine Lizenz für die die Anwendung des Eignungszeichens (in dem Fall, dass das Zertifikat vorhanden ist, weil die Zertifizierung der Reisedienstleister in Russland freiwillig ist);
• eine Kopie der AGBs;
• notwendige Formulare (Mustervertrag, Musterreisescheck, Musterbuchungsbestätigung, Merkblätter etc.);
• Geschäftszeiten und Informationen über die angebotenen Dienstleistungen.
3. Vertragsabschluss.
Lt. Art. 10 des Föderalgesetzes «Über die Grundlagen der Reisegeschäfte in der Russischen Föderation» wird eine Reisedienstleistung nur aufgrund eines entsprechenden Vertrags angeboten. Der Vertrag wird schriftlich entsprechend den russischen Gesetzen, darunter auch den Verbraucherschutzgesetzen, abgeschlossen.
Wichtige Vertragspunkte sind:
• Informationen über den Reiseanbieter oder die Reiseagentur (den Verkäufer), einschließlich seiner Geschäftsadresse und der Bankverbindung;
• IInformationen über den Reisenden (den Käufer) in dem Umfang, welcher für den Vertragsabschluss notwendig ist;
• eine vollständige und wahre Information über die Verbrauchereigenschaften des Reiseproduktes, inklusive Informationen über das Reiseprogramm und der Reiseroute, über die Sicherheit auf Reisen sowie über die Ergebnisse der Zertifizierung des betreffenden Reiseprodukts;
• Zeit und Datum des Reiseantritts und der Reiseabschlusses sowie die Reisedauer;
• die Bedingungen des Empfangs und der Verabschiedung der Gäste sowie deren Begleitung; Rechte, Pflichten und die Verantwortlichkeit der Vertragsseiten;
• der Einzelhandelspreis des Reiseproduktes und die Art der Bezahlung;
• die Mindestzahl der Touristen pro Reisegruppe sowie die Mindestfrist der Absage des Reiseanbieters wegen der Unterbelegung einer Reisegruppe;
• Bedingungen der Vertragsänderung und -auflösung sowie die Bedingungen der Beilegung eines eventuellen Streits und des Schadensersatzes der Vertragspartner;
• Form und Frist einer Klage durch den Käufer.
Andere Vertragsbedingungen werden im Einverständnis der Vertragsseiten geregelt.
Der Verbraucher hat das Recht, die Erfüllung aller im Vertrag verzeichneten Dienstleistungen vom Reiseanbieter zu verlangen, und zwar unabhängig davon, wer diese Dienstleistungen erbringen soll. Jede Vertragsseite hat das Recht, eine Veränderung oder Auflösung des Vertrages auf der Grundlage der im Vergleich zum Vertragsabschluss veränderten Rahmenbedingungen zu verlangen.
Zu den veränderten Rahmenbedingungen zählen:
• die Verschlechterung der Reisebedingungen, die Verschiebung der Reisefristen;
• die Unterschreitung der im Vertrag verzeichneten Mindestzahl der Touristen für die Reisegruppe, welche für die Veranstaltung der Reise erforderlich ist;
• der unerwartete Zuwachs der Transportkosten;
• die Neueinführung oder die Erhöhung bestehender Steuern und Abgaben;
• eine plötzliche Veränderung des Wechselkurses der Nationalwährungen.
Die konkreten Reisebedingungen und der Einzelhandelspreis des Reiseproduktes werden im Reisescheck verzeichnet, welchen der Tourist von dem Reiseanbieter oder dem Reiseagenten bekommt. Der Reisescheck ist gleichzeitig die schriftliche Bestätigung der Annahme des Reiseangebotes, bzw. der Dienstleistung und ein unabdingbarer Teil des Vertrags sowie der Urkunde, welche vom Reiseanbieter oder Reiseagenten unterzeichnet wird.
4. Schadensersatz bei der Vertragsauflösung.
Schadensersatz bei der Vertragsauflösung wird an dem faktischen Schaden der Vertragsseiten bemessen. Die Beanstandungen an der Qualität der Reise sollen dem Reiseanbieter oder dem Reiseagenten schriftlich vorgelegt werden. Die Vorlagefrist beträgt 20 Tage seit der Beendigung der Lauffrist des Vertrages. Die Frist, innerhalb der der Reiseanbieter auf die Beanstandung reagieren soll, beträgt 10 Tage nach dem Eingang der Beanstandung. Die gegenseitige Abrechnung zwischen dem Reiseanbieter oder dem Reiseagenten und den Anbietern der Teildienstleistungen, welche zum Reiseangebot zählen, wird auf der Grundlage des Reise-Zahlungsschecks getätigt. Im Falle der Nichterfüllung der Beanstandung auf freiwilliger Basis hat der Verbraucher das Recht, Verbraucherschutzorgane zu verständigen oder eine Klage beim zuständigen Gericht sowie eine Beschwerde bei der Lizenzbehörde einzureichen.
5. Informationspflicht.
Entsprechend den russischen Gesetzen ist die Reiseanbieterfirma (der Verkäufer) dazu verpflichtet, vollständige und wahre Information über eigene Dienstleistungen zu geben, welche es dem Kunden ermöglichen soll, seine Wahl des Reiseanbieters besser zu treffen. Die Reisefirma, welche das Reiseprodukt vermarktet, ist außerdem dazu verpflichtet, dem Verbraucher ein Merkblatt zu überreichen, in welchem wahrheitsgemäße Informationen über die Regeln des Aufenthaltes im Reisezielland sowie über die Traditionen der Einwohner, ihre religiöse Sitten, Heiligtümer und geschützte Denkmäler der Natur, Kultur und Geschichte und andere Touristenobjekte sowie über den Zustand der Umwelt enthalten sind. Außerdem ist der Reiseanbieter dazu verpflichtet, den Touristen Informationen über die Länder zukommen zu lassen, welche für die Reisen nicht empfehlenswert sind oder eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Touristen darstellen. Im Einklang mit den russischen Gesetzen und den internationalen Konventionen hat der Tourist während der Reisevorbereitungen und während der Reise (einschließlich der Einreise) das Recht auf:
• notwendige und wahre Information über die Regeln der Einreise ins Land und des Aufenthaltes, über die Sitten der einheimischen Bevölkerung, ihre religiösen Bräuche Heiligtümer und geschützte Denkmäler der Natur, Kultur und Geschichte und andere Touristenobjekte sowie über den Zustand der Umwelt;
• die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit, der Verbraucherrechte und des persönlichen Besitzes der Reisenden sowie ungehinderte Leistung der medizinischen Hilfe;
• die Leistung rechtlicher oder anderer Hilfe durch die Mitwirkung der Staatsorgane oder der Organe der Selbstverwaltung;
• den ungehinderten Zugang zu Kommunikationsmitteln.
Der Verbraucher hat das Recht darauf, dass die Reisedienstleistungen für das Leben und die Gesundheit unbedenklich sind, kein Umweltschaden verursachen und den persönlichen Besitz des Verbrauchers wahren. Die Unterkünfte sowie die Transportmittel, Touristenausstattung oder sonstiger Zubehör sollen die Sicherheitsstandards erfüllen, welche in den Gesetzen des Reiseziellandes oder -ortes festgelegt sind. Der Exkursionsveranstalter soll über Anweisungen verfügen, welche unter anderem auch die Verhaltensregeln für das Begleitpersonal enthalten, welche zur Gewährleistung der Sicherheit bei den Exkursionen dienen. Der Exkursionsveranstalter ist auch verpflichtet, über die Belehrung seines Personals in die Sicherheitsregeln Buch zu führen.
Bei der Organisation der Busexkursionen ist der Veranstalter verpflichtet:
• die Sicherheitsregeln für den Aufenthalt im Bus zu haben;
• die Sicherheitsanweisung für den Busfahrer zu geben;
• dden Vertrag mit dem Transportunternehmen oder dem Einzelunternehmer zu schließen, welcher zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen für den Personenverkehr zertifiziert ist.
Es wird empfohlen, um die möglichst hohe Sicherheit des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums auf Reisen zu gewährleisten, außer der üblichen Reisekrankenversicherung zusätzliche Reiseversicherungen abzuschließen, wie etwa die Versicherung für den Fall des Nichteintrittes der Reise, eine Unfallversicherung etc.
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